Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Verein ISK Internationale Schule Krems

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen den SchülerInnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten, und des Verein ISK Internationale Schule Krems (nachfolgend: ISK) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verein ISK Internationale Schule Krems. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Zeitpunkt der verbindlichen Anmeldung der Schülerin/des Schülers) gültige Fassung.
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISK gelten auch für sämtliche Änderungen/Ergänzungen zum Vertrag, somit auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    • Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen sind ungültig, es sei denn, diese werden von der ISK ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISK unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und pädagogischen und/oder wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Rechtsgrundlagen

2.1     Die Erbringung der vereinbarten Unterrichtsleistung erfolgt unter Zugrundelegung der für das österreichische Schulwesen geltenden Bundesgesetze sowie der niederösterreichischen Landesgesetze, insbesondere sei hier beispielhaft auf das Privatschulgesetz, das NÖ Pflichtschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulorganisationsgesetz in deren jeweils geltenden Fassung verwiesen.

2.2     Ergänzend sind alle SchülerInnen zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet, welche den Erziehungsberechtigten bei Abschluss des Aufnahmevertrages und den SchülerInnen durch Aushang im Schulgebäude zur Kenntnis gebracht wird.

3. Anmelderichtlinien
    • Die Anmeldefristen werden für das jeweilige Schuljahr in den dafür vorgesehenen Informationsunterlagen sowie auf der Homepage der ISK kommuniziert und veröffentlicht. Diese Fristen sind verbindlich und jedenfalls zu beachten.
    • Die jeweiligen Begrenzungen der SchülerInnen-Anzahl pro Schuljahr und Klasse werden ebenfalls verbindlich festgelegt und in den dafür vorgesehenen Informationsunterlagen sowie auf der Homepage der ISK kommuniziert.
    • Die Anmeldung der Schülerin/des Schülers erhält ihre Gültigkeit mit der schriftlichen Rückbestätigung durch die ISK. Die Aufnahme von SchülerInnen in eine Klasse erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und nach jeweiliger Verfügbarkeit entsprechender freier Plätze.
    • Die Anmeldung für SchülerInnen erfolgt jedenfalls schriftlich mittels des von der ISK bereitgestellten Anmeldeformulars. Der verbindlichen Anmeldung geht ein Aufnahmegespräch mit der Schulleitung voraus, in dem die schulrechtlichen Voraussetzungen und die sprachliche Kompetenz überprüft werden.
    • Ein nachträglicher Einstieg im laufenden Schuljahr ist, abhängig von jeweils freien Plätzen und der Erbringung der Voraussetzungen für die jeweils angestrebte Schulstufe, grundsätzlich möglich. Die Schulgebühren werden in diesem Fall beginnend mit dem Kalendermonat, in dem die/der SchülerIn beginnt, in vollen Monatsbeträgen in Rechnung gestellt.

 

4. Schulgebühren und Zahlungsbedingungen

4.1     Die Schul- und Betreuungsgebühren, deren konkrete Höhe im Aufnahmevertrag festgelegt wird, werden jeweils zu Beginn eines jeden Kalendermonats im Voraus automatisch von dem, in der Einzugsermächtigung bekanntgegebenen, Konto abgebucht. Diese Einzugsermächtigung ist gemeinsam mit dem Abschluss des Aufnahmevertrages zu erteilen und bildet damit einen integrierenden Bestandteil des Aufnahmevertrages.

Die Einschreibungsgebühr gemäß Aufnahmevertrag ist unmittelbar bei Schulstart fällig und auf das in der Anmeldeinformation angeführte Konto zu überweisen. Eine Rückerstattung der Einschreibungsgebühr im Fall einer Abmeldung der Schülerin/des Schülers ist ausgeschlossen.

4.2     Bei nicht fristgerechter bzw. nicht vollständiger Bezahlung der Einschreibungs-, Schul- und/oder Betreuungsgebühren werden Mahnspesen in der Höhe von Euro 5,– pro Mahnung sowie Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a. zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3     Eine Veränderung in der Höhe der Schul- und/oder Betreuungsgebühren wird den Erziehungsberechtigten jeweils mindestens einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit des neuen Beitrages mitgeteilt.

5. Abmeldung / Beendigung des Vertrages

5.1     Die Verträge zur Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in eine Klasse werden jeweils für ein ganzes Schuljahr abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, sofern nicht eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor Ende eines Schuljahres erklärt, den Vertrag nicht weiter fortführen zu wollen.

5.2     Sobald die/der SchülerIn alle Stufen der jeweiligen Schulform (Volksschule / Mittelschule) erfolgreich absolviert hat, erlischt der Vertrag automatisch, ohne dass es hierfür einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf. Für den Übertritt in die jeweils nächsthöhere Schulform ist jeweils ein neuer Aufnahmevertrag abzuschließen.

5.3     Die Möglichkeit zur sofortigen Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund, aus dem die ISK berechtigt ist, den Vertrag aufzulösen, gilt insbesondere

a) Wenn die Schülerin/der Schüler ihre/seine Pflichten gemäß § 43 des Schulunterrichtsgesetzes gröblich oder beharrlich verletzt

b) Wenn die Schülerin/der Schüler oder ihre/seine Erziehungsberechtigten durch ihr Verhalten die Einordnung in die Schulgemeinschaft und die Erreichung der Bildungs-  und Erziehungsziele der Schule gefährden

c) Wenn die Schul- und/oder Betreuungsgebühren trotz Fälligkeit und erfolgter Einmahnung seit mehr als 2 Monaten nicht einbezahlt wurden.

6. Urheberrechte / Schutz des geistigen Eigentums

6.1     Geistiges Eigentum sowie jegliche Rechte an Unterlagen, welche den SchülerInnen zu Lernzwecken zur Verfügung gestellt werden, verbleiben (je nach Urheberschaft) im Eigentum der Person, die sie erstellt hat. Aus der Zurverfügungstellung von Unterlagen ist kein wie auch immer gearteter Übergang solcher Rechte ableitbar. Insbesondere ist eine Vervielfältigung von im Unterricht zur Verfügung gestellten Unterlagen und/oder deren Weitergabe an Dritte nicht zulässig.

7. Gewährleistung

7.1     Die ISK leistet Gewähr für die ordentliche Erbringung der vereinbarten Unterrichts- bzw. Betreuungsleistungen, übernimmt jedoch keinerlei wie auch immer geartete Gewährleistung für Unterlagen, Lernmaterial oder sonstige materielle oder immaterielle Güter, welche von dritter Seite bereitgestellt werden.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1     Die ISK haftet ausschließlich hinsichtlich der von ihr übernommenen Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Unterrichts- bzw. Betreuungsleistung und im gesetzlich zulässigen Rahmen lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

8.2     Eine darüber hinausgehende Haftung der ISK, insbesondere für die Handlungen von SchülerInnen, die nicht auf einer Aufsichtspflichtverletzung der ISK oder ihrer Mitarbeiter beruhen, oder für Handlungen sonstiger Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen.

9. Datenschutz/Information gemäß Art 13 DSGVO
    • Unter der Voraussetzung der separat einzuholenden Einwilligung wird Bildmaterial (insbesondere Fotos und Videos) aus dem Schulalltag, sowie Klassenfotos in Broschüren der ISK und auf deren Homepage veröffentlicht. Daneben erfolgt die Nutzung von Bildmaterial sowie Name und Geburtsdatum der SchülerInnen zur Erstellung einer Schulservicekarte – sofern die entsprechende, separat einzuholende Einwilligung vorliegt.
    • Datenerhebung, Zweck und Rechtsgrundlage

Mit erfolgreicher Anmeldung wird ein Aufnahmevertrag mit dem Verein ISK Internationale Schule Krems (ISK), Doktor-Gschmeidler-Straße 28, 3500 Krems, office@school-krems.at geschlossen. Im Rahmen dieses Aufnahmenvertrages verarbeitet die ISK automationsunterstützt jene personenbezogenen Daten, welche zunächst in der Anmeldung bekannt gegeben wurde sowie jene, welche im Laufe der Schulausbildung hinzukommen (Prüfungsdaten und Protokolle usw). Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aufgrund und zum Zweck der Erfüllung dieses Aufnahmevertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO) sowie auf Grundlage gesetzlicher Meldepflichten (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO).

Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer Daten, allerdings steht die Nichtbereitstellung der beschriebenen Informationen dem Abschluss eines Aufnahmevertrages und damit der Schulausbildung an der ISK entgegen.

  • Löschung der Daten

Die oben genannten Daten werden in den Schülerakt übernommen und nach Ablauf der in § 8 Bildungsdokumentationsgesetz geregelten Aufbewahrungsdauer (2 bzw. 60 Jahre nach Abgang von der Bildungseinrichtung oder bis zum Ablauf der spezialgesetzlichen längeren Aufbewahrungsfrist) einer Löschung zugeführt.

Darüber hinaus erfolgt eine Speicherung der Daten allenfalls bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, zu welchen diese als Beweis benötigt werden.

  • Übermittlungsempfänger

Sämtliche personenbezogenen Daten werden primär durch MitarbeiterInnen der ISK, intern verwendet und verarbeitet.

Daneben erfolgt eine Übermittlung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach § 9 Bildungsdokumentationsgesetz an die Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien, info@statistik.gv.at.

  • Sonstige Betroffenenrechte:
  • Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art 15 DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder Löschung (Art 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO),
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO),

welche bei der ISK International School Krems, Doktor-Gschmeidler-Straße 28, 3500 Krems, office@school-krems.at als verantwortlichem Datenverarbeiter geltend gemacht werden können sowie das

  • Recht auf Beschwerde

welche bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 15-202525, Telefax: +43 1 531 15-202690, E-Mail: dsb@dsb.gv.at als zuständige Aufsichtsbehörde einzubringen ist.

10. Elektronische Rechnungslegung

10.1    Die ISK ist berechtigt, den Erziehungsberechtigten alle Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Erziehungsberechtigten erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die ISK ausdrücklich einverstanden.

11. Lehrbücher und Unterlagen

11.1    Die Kosten für Schulbücher und allfällige sonstige erforderliche Unterlagen sind in den Schulgebühren nicht enthalten. Sämtliche erforderlichen Bücher, Hefte und sonstiges Material sind von den SchülerInnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten – allenfalls nach Vorgabe oder Empfehlung des jeweiligen Lehrers – selbst auf eigene Kosten zu besorgen.

12. Schlussbestimmungen

12.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

12.2    Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISK bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.3    Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Krems. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.